Pflegefachkraft (m/w/d) Vollzeit/Teilzeit

Festanstellung, Vollzeit · Bremervörde
4.167 € pro Monat
Ihre Aufgaben
  • Fachgerechte pflegerische Versorgung unserer Patient*innen
  • Individuelle Pflegeplanung und - Dokumentation
  • Enge Zusammenarbeit mit Ärzten und Therapeutinnen
  • Unterstützung unserer Patient*innen bei der Alltagsbewältigung
  • Pflegeberatungen nach §37.3
Ihr Profil
  • Abgeschlossene Ausbildung zur Pflegefachkraft (z.B. Altenpflegerin, Gesundheits- und Krankenpflegerin)
  • Einfühlungsvermögen und Freude an der Arbeit mit Menschen
  • Teamfähigkeit und eigenverantwortliches Arbeiten
  • Zuverlässigkeit und Flexibilität
Warum wir?
  • Sofortige Umsetzung des Tariftreuegesetzes
  • Firmenwagen zur privaten Nutzung inkl. Tankkarte
  • Eine vielfältige Perspektive in einem krisensicheren Job
  • Eine umfassende Einarbeitung und kontinuierliche Unterstützung durch unser Team
  • Selbstständiges und wertschätzendes Arbeiten in einem motivierten Umfeld
  • 5-Tage-Woche für eine ausgewogene Work-Life-Balance
  • Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge nach Tarif
  • 30 Tage Urlaub für Ihre Erholung
  • Betriebliche Altersvorsorge von überdurchschnittlichen 25%
  • Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen, um sich beruflich weiterzuentwickeln
  • Kostenlose Getränke am Arbeitsplatz
  • Einmalige Wechselprämie in Höhe bis zu 5000,00€
Über uns

In Würde alt werden – im vertrauten Zuhause

So lange wie möglich im eigenen Zuhause ein selbstbestimmtes Leben zu führen – das ist der Wunsch vieler unserer Patient*innen und deren Angehörigen.
Als ambulante Pflegedienste in Essen, NRW, Niedersachsen und Bremen erfüllen wir diesen engagiert und verantwortungsbewusst, indem wir Menschen in ihrer Mobilität und in ihrem Handeln unterstützen. Dabei ist es uns ein Anliegen, bei der Förderung der gesundheitlichen Entwicklung, die persönlichen und individuellen Rahmenbedingungen und Bedürfnisse jedes Patienten und jeder Patientin zu achten.
Den Alltag zu Hause gut meistern können – mit der notwendigen Hilfe in den Bereichen, die selbstständig nicht mehr möglich sind.
Das Pflegeversicherungsgesetz hält hierzu fest, welche Bereiche zu den „Verrichtungen des täglichen Lebens“ gehören. Diese sind ausschlaggebend für die Einstufung des entsprechenden Pflegegrads und die Leistungen, die von der Pflegekasse übernommen werden.
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